Werbeanlagen

Anlagen der Außenwerbung -Werbeanlagen- sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Diese Anlagen sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, genehmigungspflichtig. 

Einfache Bauvorhaben wie Werbeanlagen können Sie beantragen, ohne hierfür einen Architekten zu beauftragen. Für das Zusammenstellen der Antragsunterlagen kann Ihnen folgender Leitfaden als Hilfestellung dienen:  

  • <link file:24971 download>Leitfaden "Werbeanlagen"

Einige Werbeanlagen sind sogar genehmigungsfrei. Für welche Werbeanlagen dies gilt und was dabei zu beachten ist, haben wir für Sie in folgendem Infoblatt zusammengestellt:  

  • <link file:24963 download>Infoblatt "Anbringung von Werbeanlagen"

Kontakt

Frau Reimann

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Frau Dipl.-Ing. Tebbe

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