Anlagen der Außenwerbung -Werbeanlagen- sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Diese Anlagen sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, genehmigungspflichtig.
Einfache Bauvorhaben wie Werbeanlagen können Sie beantragen, ohne hierfür einen Architekten zu beauftragen. Für das Zusammenstellen der Antragsunterlagen kann Ihnen folgender Leitfaden als Hilfestellung dienen:
- <link file:24971 download>Leitfaden "Werbeanlagen"
Einige Werbeanlagen sind sogar genehmigungsfrei. Für welche Werbeanlagen dies gilt und was dabei zu beachten ist, haben wir für Sie in folgendem Infoblatt zusammengestellt:
- <link file:24963 download>Infoblatt "Anbringung von Werbeanlagen"
- Anschrift
- 001 Annenstraße 111 b 58453 Witten
Dipl.-Ing.
Thomys
NV-_NV-_NV-_NV-_NV-___Telefonische Sprechzeiten dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr
Montag
NV-
Dienstag
NV-
Mittwoch
NV-
Donnerstag
NV-
Freitag
NV-
Freitext
Telefonische Sprechzeiten dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr
- bauordnung@stadt-witten.de
Lentzen
NV-_NV-_NV-_NV-_NV-___Telefonische Sprechzeiten dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr
Montag
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Telefonische Sprechzeiten dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr
- bauordnung@stadt-witten.de
- Anschrift
- 001 Annenstraße 111 b 58453 Witten
(M.Sc)
Ernesti
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- 001 Annenstraße 111 b 58453 Witten
Dipl.-Ing.
Tebbe
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- 001 Annenstraße 111 b 58453 Witten
Reimann
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Werbeanlagen
Anlagen der Außenwerbung -Werbeanlagen- sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Diese Anlagen sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, genehmigungspflichtig.
Einfache Bauvorhaben wie Werbeanlagen können Sie beantragen, ohne hierfür einen Architekten zu beauftragen. Für das Zusammenstellen der Antragsunterlagen kann Ihnen folgender Leitfaden als Hilfestellung dienen:
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Einige Werbeanlagen sind sogar genehmigungsfrei. Für welche Werbeanlagen dies gilt und was dabei zu beachten ist, haben wir für Sie in folgendem Infoblatt zusammengestellt:
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-
Antragsformular für Bauanträge und Bauvoranfragen von Werbeanlagen
-
Hinweise zur Anbringung von Werbeanlagen.
-
Hinweise zu einem Bauantrag für Werbeanlagen