Bautechnische Nachweise
Für die Errichtung eines Bauvorhabens sind der Bauaufsichtsbehörde die bautechnischen Nachweise vorzulegen. Mit diesen Nachweisen wird belegt, dass die Anforderungen an
- die Standsicherheit,
- den Schallschutz,
- den Wärmeschutz und die Energieeinsparung, sowie
- den Brandschutz
erfüllt werden.
Je nach Art des Gebäudes müssen diese Nachweise vor Erteilung der Baugenehmigung oder vor Baubeginn eingereicht werden. Häufig müssen die Nachweise von einem staatlich anerkannten Sachverständigen geprüft sein.
Wärmeschutznachweis
Schallschutznachweis
Statik