Ratsinformationen
Ratsinformationssystem
der Stadt Witten - öffentlich
(Rat, Ausschüsse, Sitzungstermine, Vorlagen)
Ratsinformationssystem für
Ratsmitglieder - nicht öffentlich
(Login erforderlich)
Veröffentlichungspflicht der Ratsmitglieder sowie der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz ist schriftlich Auskunft zu geben über:
1. | den ausgeübten Beruf und Beraterverträge, |
2. | die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes, |
3. | die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen, |
4. | die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen, |
5. | die Funktionen in Vereinen oder vergleichbarer Gremien. |
Gemäß Ratsbeschluss vom 17.06.2014 kann der entsprechend ausgefüllte Vordruck eines jeden Ratsmitgliedes sowie der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger im Rathaus, Zimmer 108, eingesehen werden.