Bibliothek verleiht Kinderbücher in ukrainischer Sprache

Die Bibliothek an der Husemannstr. 12 stellt ab sofort einen Bestand an Kinderliteratur in ukrainischer Sprache zur Verfügung. Möglich gemacht wurde dies durch Buchspenden des Generalkonsulates der Ukraine in Düsseldorf sowie der Aktion „Ein Koffer voll mit Büchern“ des Goethe-Instituts in Kooperation mit dem Deutschen Bibliotheksverband e.V.

Angeboten werden Bilderbücher für Kleinkinder, Kinderromane für das Grundschulalter, Märchen und Kindergedichte sowie Bildwörterbücher. Alle Bücher sind in ukrainischer Sprache oder deutsch-ukrainisch. Präsentiert werden sie in der ersten Etage im Durchgang zur Kinderbibliothek.

Wer die Bücher ausleihen möchte, braucht einen gültigen Bibliotheksausweis– dieser ist für Kinder und Schüler*innen bis 21 Jahre kostenlos.

Wo finde ich Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene?

Migrationsberatung für erwachsene (ab 28 Jahre) Zuwanderer (MBE)

Beratung bei:

  • Teilnahme am Integrationskurs
  • Suche nach geeigneter Kinderbetreuung während der Teilnahme an einem Integrationskurs
  • Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse
  • Möglichkeiten der Berufsausbildung, Weiterbildung und Umschulung
  • Klärung rechtlicher Fragen zum Aufenthalt, Einbürgerung, Familienszusammenführung
  • Erstellung von Bewerbungsunterlagen
  • Zugang zu Transferleistungen/Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ( Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II )
  • Fragen zur Schule, Ausbildung, Erziehung
  • Gesundheitsvorsorge

Die Beratung ist vertraulich und kostenlos

Beratungsstellen:

Christine Henkel
Caritasverband Witten e.V.
Marienplatz 2
58452 Witten
Tel: 02302 91090-36
Termine nach telefonischer Anmeldung

Maren Windemuth
DRK soziale Dienste Kreisverband Witten gGmbH
Ardeystraße 27
58452 Witten
Tel:  02302-91016-312
Sprechzeiten:
Montag-Freitag 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Jugendmigrationsdienst (12 bis 27 Jahre)

Beratung bei:

  • Individuelle Integrationsplanung und Begleitung des Integrationsprozesses von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, schwerpunktmäßig im Übergang von der Schule in den Beruf
  • Sozialpädagogische Begleitung vor, während und nach dem Integrationskurs
  • Deutscherwerb und berufliche Orientierung
  • Einstieg in die Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche
  • Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse
  • Vermittlung in andere Dienste und Einrichtungen
  • Unterstützung bei der Suche nach Sportvereinen oder Freizeitmöglichkeiten

Die Beratung ist vertraulich und kostenlos

Beratungsstelle:

Larissa Boguta
Jugendmigrationsdienst AWO EN
Marktstraße 2 (2. Etage)
(Celestian-Gebäude gegenüber dem Rathaus)
58452 Witten
Tel: 02302 202 79 92
Mobil: 01 70/ 3340187
Termine nach telefonischer Anmeldung

Wie kann ich mit Kindern über die Ereignisse in der Ukraine sprechen?

Durch die mediale Berichterstattung, Beiträge auf Social Media und Gespräche in Schule und Familie bekommen Kinder viel von den aktuellen Ereignissen mit. Die schockierenden Bilder und Berichte sowie Falschmeldungen führen dabei zu Fragen und Ängsten, mit denen sich die meisten von ihnen bisher nicht beschäftigen mussten. Wie sollten Eltern und Pädagog*innen damit umgehen? Wie können sie mit Kindern über die Ereignisse sprechen? Und wo finden sie Nachrichten, die die Situation kindgerecht erklären? Tipps zum Umgang mit den aktuellen Nachrichten und kindgerechte Medien zum Krieg in der Ukraine finden sich auf der Website des LVR-Zentrums für Medien und Bildung: https://url.nrw/zmbukraine

Hintergrundinformationen und Unterrichtsmaterialien zum Krieg in der Ukraine bietet die Bildungsmediathek NRW: https://url.nrw/bildungsmediathekukraine

An wen kann ich mich wenden, wenn unbegleitete Minderjährige (UMAs) zu versorgen sind?

Sie können sich telefonisch unter 02302 581-5329 oder 581-5170 an die zuständigen Mitarbeiter*innen wenden oder Ihre Anfrage per Mail an das Amtspostfach jugendhilfe-und-schule@stadt-witten.de bzw. uma@stadt-witten.de senden.

 

Müssen ukrainische Kinder zur Schule?

In Deutschland ist die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche gesetzlich geregelt: Alle Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 18 Jahren müssen zur Schule gehen. Diese Schulpflicht gilt auch für die neuzugewanderten Kinder und Jugendlichen.

Wenn Sie in Witten gemeldet sind, müssen Sie nichts weiter tun: Das kommunale Integrationszentrum meldet sich für eine Beratung bei Ihnen.