Amt für Jugendhilfe und Schule
… für die Menschen in der Stadt
Von den knapp 100.000 Wittenern sind rund 24.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Als Amt für Jugendhilfe und Schule stehen wir gemeinsam mit den Fachkräften und Ehrenamtlichen bei den kirchlichen und freien Jugendhilfeträgern, bei Initiativen, in Schulen und in Vereinen dafür ein, diesen jungen Menschen und ihren Familien ein kinder-, jugend- und familienfreundliches Umfeld zu bieten.
Kinder und Jugendliche sind die Erwachsenen von morgen. Unsere Arbeit hat das Ziel, trotz schwieriger Rahmenbedingungen zu einem gesunden Aufwachsen beizutragen. Witten ist eine kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt. Nutzen Sie die Angebote und nehmen Sie Kontakt auf. Wir sind gern für Sie da!
Aufgaben und Zuständigkeiten
Die jeweiligen Aufgaben, Leistungen und Angebote werden einerseits durch das Amt für Jugendhilfe und Schule selbst, andererseits auch durch die örtlichen freien und kirchlichen Träger der Jugendhilfe erbracht. Zu den Aufgabenfeldern des Amtes zählen u. a.
- Schulangelegenheiten und die Verwaltung von städtischen Schulen
- Kindertagesbetreuungsangebote
- Angebote der offenen Ganztagsbetreuung
- freizeitpädagogische Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Angebote der Jugendsozialarbeit
- Beratungs- und Bildungsangebote auch im präventiven Bereich
- Übernahme von Vormundschaften für Minderjährige
- Beratung in Fragen der elterlichen Sorge und Unterhaltsangelegenheiten
- Beistandschaften zur Unterstützung alleinerziehender Mütter bei der Feststellung der Vaterschaft und / oder zur Unterstützung Alleinerziehender bei der Regelgung des Unterhalts
- Förderung der Erziehung in und außerhalb der Familie
- Krisenintervention im Kinder- und Jugendschutz
Das Amt für Jugendhilfe und Schule besteht aus der Verwaltung und dem Jugendhilfe- und Schulausschuss, der die Grundsätze und Leitlinien der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe bestimmt. Die wichtigsten Grundlagen der Arbeit, Angebote und Leistungen des Amtes für Jugendhilfe und Schule sind das Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII, für den Bereich der Kindertagesbetreuungsangebote das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und für den Bereich der Schulen das Schulgesetz NRW.
Herausforderungen
Auch in Zeiten leerer Kassen und steigender Kosten im Bereich der Erziehungshilfen setzt Witten positive Signale für die Kinder, Jugendlichen und Familien. Eine große Herausforderung ist dabei der Bedarf an früh einsetzenden Beratungs- und Hilfeangeboten und der Schutz von Kindern und Jugendlichen in dieser Stadt. Des Weiteren steht dem Bedarf an Kindergartenplätzen unter anderem die Notwendigkeit des Ausbaus und die Sicherung von Betreuungsangeboten für unter Dreijährige gegenüber: Der gesetzliche Anspruch auf Kinderbetreuung für Kinder zwischen einem und drei Jahren ist dabei maßgeblich.
Zudem ergeben sich steigende Anforderungen an die Bildungsförderung für die Kleinen von Anfang an, die im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und in der Schulgesetzgebung verankert sind. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Inklusion, also die Sicherstellung des selbstverständlichen Rechts möglichst allen Kindern und Jugendlichen (trotz individueller Beeinträchtigungen) die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Das Programm KiWi (Kind in Witten) der Frühen Hilfen I bis IV ist ein Programm, mit dem die Stadt Witten werdenden Eltern und Familien mit Neugeborenen in den ersten drei Lebensjahren informieren, begleiten und unterstützen möchte, u. a. in Kooperation mit den Wittener Familienzentren. Des Weiteren werden im Rahmen dieser Frühen Hilfen in den örtlichen Grund- und weiterführenden Schulen Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter eingesetzt, um als Ansprechpartner vor Ort ohne Zugangsbarrieren für Kinder und Jugendlichen ansprechbar zu sein.
Dieses Angebot wird rege in Anspruch genommen und trägt in vielen Fällen zu einer rechtzeitigen Hilfe und Orientierung bei
Amtsleitung:
Corinna Lenhardt
Leiterin des Amtes für Jugendhilfe und Schule
Rathaus, Marktstraße 16, Zimmer 303
Tel: +4923025815102
Email: jugendhilfe-und-schule@stadt-witten.de
Öffnungszeiten:
Die Öffnungszeiten im Amt für Jugendhilfe und Schule sind abhängig von den Angeboten, variieren sehr stark und sind in dem jeweiligen Bereich angegeben.
Für die Verwaltung:
Mo: 08:00 - 12:00 Uhr
Di: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 08:00 - 12:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Veröffentlichungen und andere Informationen zum Thema Familie, Kinder und Jugend finden sie hier...
Projekte / Fachbeiträge:
- Beratungsangebote
- Eltern-Portal
- Freizeitangebote
- Frühe Hilfen
- Kein Kind zurücklassen!
- Kindertagesbetreuung
- Kinder- und Jugendbeauftragter
- Kinder- und Jugendschutz
- KiWi - Kind in Witten
- Leitlinien und Strukturen
- OGS - Offene Ganztagsschule
- Schulen
- Demokratie leben!
- Übergang Schule - Beruf
Dienstleistungen:
- Adoption
- Aussteigerberatung
- Beistandschaft
- Beurkundungen
- Eingliederungshilfe gemäß § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII
- Gemeinsame elterliche Sorge (Sorgeerklärung)
- Hilfen zur Erziehung, Bezirksdienst des Jugendamtes
- Jugendförderung, Zentrale Aufgaben
- Jugendfreizeiteinrichtungen
- Jugendgerichtshilfe
- Kindertageseinrichtungen
- Kindertagespflege
- KiWi-Babysprechstunde
- Kostenangelegenheiten, wirtschaftliche Jugendhilfe
- Offene Ganztagsschule (OGS)
- Pflegekinderdienst
- Schulbesuch
- Schülerfahrkosten
- Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen
- Soziale Gruppenarbeit (SGA)
- Unterhaltsangelegenheiten
- Unterhaltsvorschuss
- Vormundschaften
- Young Moms
- Zuschüsse für die Jugendverbandsarbeit