Gleichstellung von Mann und Frau

Gleichstellung bedeutet, die verfassungsrechtlich festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau in die Lebenswirklichkeit umzusetzen.

Die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist unterstützend und koordinierend zu verstehen. Sie ist Beraterin für Verwaltung und Politik. Innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung arbeitet sie als Interessenvertretung von Frauen und (gleichstellungsinteressierten) Männern ,um Gleichstellung zu ermöglichen. Dazu gehört es, Benachteiligungen sichtbar zu machen und über geeignete Maßnahmen dazu beizutragen, diese abzubauen.

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