Korruptionsprävention
Die Stadt Witten hat sich zum Ziel gesetzt, Korruption mit allen Mitteln in ihrer Entstehung zu verhindern.
Neben den einschlägigen Regelungen und Kontrollmechanismen möchte die Stadtverwaltung alle Mitarbeiter/-innen für das Thema Korruption sensibilisieren, zum Schutz der Bürger, aber auch zum eigenen Schutz vor Korruptionsversuchen oder evtl. auch unzutreffenden Anschuldigungen. Korruption ist nicht nur ein Straftatbestand, sie kann auch zu materiellen Schäden oder auch zu Imageschäden führen.
Die Stadt Witten hat im Jahr 2011 entsprechend einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt alle einschlägigen Regelungen, Definitionen, Handlungsempfehlungen und Ansprechpartner in einer umfassenden zentralen Dienstanweisung zusammengefasst.
Gleichzeitig wurde die Antikorruptionsbeauftragte mit neuen Aufgaben wie Koordination, Information und Fortbildung und Beratung betraut.
Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Witten und damit Ansprechpartnerin der städtischen Mitarbeiter/-innen, der Wittener Bürger/-innen und auch der Staatsanwaltschaft zum Thema Korruption ist die juristische Sachbearbeiterin im Rechtsamt Cornelia Gehrts.
Sie sensibilisiert die städtischen Mitarbeiter/-innen insbesondere durch allgemeine Informationsarbeit. Frau Gehrts nimmt jedoch auch Verdachtsmeldungen entgegen und verfolgt diese.
Antikorruptionsbeauftragte
- Frau Gehrts
Tel: 02302/581-3003
Fax: 02302/581-473003
Email: Korruptionspraevention(at)stadt-witten.de
Was ist Korruption?
Korruption im weiteren Sinne ist der Missbrauch einer amtlichen Funktion zur Erlangung bzw. zum Anstreben eines persönlichen Vorteils (Belohnung, Geschenke, andere Vorteile) der zu einem Schaden oder Nachteil der Allgemeinheit führt und der gleichzeitigen Verschleierung dieser Handlungsweise.
Unter Korruption im engeren Sinne ist zu verstehen:
Vorteilsforderung
Ist die Forderung eines Vorteils für eine rechtmäßige Diensthandlung
Vorteilsannahme
Ist die Annahme eines Vorteils für eine rechtmäßige Diensthandlung
Bestechlichkeit
Ist die Forderung bzw. die Annahme eines Vorteils für eine pflichtwidrige (unrechtmäßige) Diensthandlung.
Korruption ist kein Kavaliersdelikt. Korruption durch öffentliche Bedienstete ist eine kriminelle Tat.
Das Strafgesetzbuch sieht deshalb für Korruptionstatbestände eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen vor. Bei Bestechlichkeit ist eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten, in besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren vorgesehen.
Links zum Thema Korruptionsprävention
http://www.bmi.bund.de/cln_156/DE/Home/startseite_node.html
Bundesministerium des Innern: Geben Sie den Suchbegriff >>Korruption<< ein und Sie erhalten nationale und internationale Informationen sowie weitere Links.
Das Deutsche Institut für Urbanistik: Geben Sie den Suchbegriff >>Korruption<< ein und Sie erhalten weitere nationale und internationale Links.
Hierunter erreichen Sie Transparency International (TI), die sich als eine gemeinnützige, parteipolitisch unabhängige Organisation dem globalen Kampf gegen die Korruption verschrieben hat.