Die Stadt Witten macht darauf aufmerksam, dass für den Bereich Innenstadt und Gedern (Schiedsbezirk 2; Anm.: Gedern ist ein Ortsteil Annens) und für den Bereich Herbede neue Schiedspersonen gesucht werden.
Aufgabe von Schiedspersonen ist es, das bei kleineren Strafsachen und Streitigkeiten vorgesehene Schlichtungsverfahren (insbesondere auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts) durchzuführen – d. h. zwischen den Parteien zu vermitteln und für einen friedlichen Ausgleich der Interessen zu sorgen. „Deshalb muss eine Schiedsperson vor allem geduldig zuhören können und Einfühlungsvermögen besitzen“, erklärt Friederike Knorn vom Rechtsamt der Stadt Witten. Ihre Aus- und Fortbildung wird von der Direktorin des Amtsgerichts und Organisationen des Schiedsamtswesens sichergestellt.
Klage überflüssig machen
Ein vorgeschaltetes außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren ist für eine Reihe von zivilrechtlichen Streitigkeiten vorgeschrieben. Dafür gilt: Eine Klage kann erst dann zugelassen werden, wenn der Streit in dem Schlichtungsverfahren nicht einvernehmlich beizulegen ist. Auch im Rahmen kleinerer Straftaten werden Schiedspersonen tätig, wenn diese wegen des fehlenden öffentlichen Interesses nur in einem Privatklageverfahren zu verfolgen sind: „Zum Beispiel in leichteren Fälle von Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses oder kleineren Sachbeschädigungen“, erklärt Friederike Knorn.
Bewerbungen
Die neue Schiedsperson sollte selbst im Schiedsbezirk wohnen und zwischen 30 und 70 Jahre alt sein. Sie wird vom Haupt-und Finanzausschuss für fünf Jahre gewählt. Wer sich für das Ehrenamt bewerben möchte, kann seine (kurze) Bewerbung mit Lebenslauf, aktuellem Lichtbild und polizeilichem Führungszeugnis an die Stadt Witten, Rechtsamt, 58449 Witten schicken.
Auskünfte erteilt Friederike Knorn unter Tel. (02302) 581-3013 oder per E-Mail an friederike.knorn(at)stadt-witten.de.
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